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SEAT Deutschland GmbH
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Alexander Buk
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64331 Weiterstadt

Rechtliche Hinweise und Copyright

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Schlichtungsstellen

Online -Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)

Die Europäische Kommission hat unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.

1. SEAT Deutschland GmbH

Die SEAT Deutschland GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet.

2. SEAT Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH

Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen.

Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 040307, 10062 Berlin, Telefax: 030 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.

3. SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH

Für die Beilegung von Streitigkeiten über leasingtypische Ansprüche aus einem Privatleasing-Vertrag haben Sie als Verbraucher die Möglichkeit, vor Anrufung der deutschen Gerichte die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anzurufen. Wir sind bereit, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Ihre Beschwerde ist in Textform zu erheben bei:

Deutsche Bundesbank
- Schlichtungsstelle -
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de

4. Volkswagen Versicherung AG

Die Volkswagen Versicherung AG nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann für Versicherungen“ (www.versicherungsombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Volkswagen Versicherung AG den Ombudsmann für Versicherungen anzurufen.

Näheres regelt die „Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an den Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefax: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de zu richten.

5. SEAT VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH

Die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Kennzeichnungspflicht von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen

Bereits seit dem 1. November 2004 ist die „Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ – kurz: Pkw-EnVKV – in Kraft.

Das Ziel der Verordnung: Autokäufer sollen die Möglichkeit erhalten, den Kraftstoffverbrauch sowie die CO2-Emissionen verschiedener Modelle miteinander zu vergleichen und bei Ihrer Kaufentscheidung zu berücksichtigen. Auf unserer Webseite findest du daher zu jeder Motorisierung nicht nur die Leistungsangabe, sondern auch Angaben zu Verbrauchs- und Emissionswerten.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren.

Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

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